Geordnete Aktenstapel in einem Archivregal

Branche im Überblick

Kanzleien, Behörden und Archive

Akten und Datenträger mit personenbezogenen Daten dürfen nicht nachvollziehbar entsorgt werden. Die Vernichtung muss vollständig, dokumentiert und DSGVO-konform ablaufen.

Unsere eigenen Fahrer holen diskret und termingerecht ab – Sie erhalten einen Nachweis über die durchgeführte Vernichtung.

  • Zertifizierter Fachbetrieb

    DEKRA-zertifiziert nach § 56 KrWG – geprüft für Sammeln, Befördern, Lagern und Behandeln.

  • Nachweise für Ihre Unterlagen

    Sie erhalten Übernahme- und Entsorgungsnachweise zu jeder Abholung.

Gut zu wissen

Was in dieser Branche wichtig ist

Diese Punkte entscheiden darüber, ob die Entsorgung rechtssicher und nachvollziehbar abläuft.

  • Die Vernichtung muss so erfolgen, dass eine Rekonstruktion der Daten ausgeschlossen ist.
  • Bei externer Vernichtung ist eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu regeln.
  • Sie brauchen einen Nachweis darüber, was vernichtet wurde.
  • Die Termine müssen zu Kanzlei- und Archivbetrieb passen.

Unsere Lösungen

Wie wir helfen

Das übernehmen wir für Sie – von der Abholung bis zum Nachweis.

  • Datenschutzgerechte Akten- und Datenträgervernichtung nach Art. 28 DSGVO.
  • Diskrete, termingerechte und zuverlässige Ausführung durch eigene Fahrer.
  • Nachweise über die durchgeführte Vernichtung.
  • Übernahme von Datenschutzmaterialien aller Art.

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