Kanzleien, Behörden & Archive
Akten und Datenträger mit personenbezogenen Daten dürfen nicht nachvollziehbar entsorgt werden. Die Vernichtung muss vollständig, dokumentiert und DSGVO-konform ablaufen.
Branche im Überblick
Kanzleien, Behörden und Archive
Akten und Datenträger mit personenbezogenen Daten dürfen nicht nachvollziehbar entsorgt werden. Die Vernichtung muss vollständig, dokumentiert und DSGVO-konform ablaufen.
Unsere eigenen Fahrer holen diskret und termingerecht ab – Sie erhalten einen Nachweis über die durchgeführte Vernichtung.
-
Zertifizierter Fachbetrieb
DEKRA-zertifiziert nach § 56 KrWG – geprüft für Sammeln, Befördern, Lagern und Behandeln.
-
Nachweise für Ihre Unterlagen
Sie erhalten Übernahme- und Entsorgungsnachweise zu jeder Abholung.
Gut zu wissen
Was in dieser Branche wichtig ist
Diese Punkte entscheiden darüber, ob die Entsorgung rechtssicher und nachvollziehbar abläuft.
- Die Vernichtung muss so erfolgen, dass eine Rekonstruktion der Daten ausgeschlossen ist.
- Bei externer Vernichtung ist eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu regeln.
- Sie brauchen einen Nachweis darüber, was vernichtet wurde.
- Die Termine müssen zu Kanzlei- und Archivbetrieb passen.
Unsere Lösungen
Wie wir helfen
Das übernehmen wir für Sie – von der Abholung bis zum Nachweis.
- Datenschutzgerechte Akten- und Datenträgervernichtung nach Art. 28 DSGVO.
- Diskrete, termingerechte und zuverlässige Ausführung durch eigene Fahrer.
- Nachweise über die durchgeführte Vernichtung.
- Übernahme von Datenschutzmaterialien aller Art.
Passende Leistungen
Das könnte Sie auch interessieren
-
Akten- und Datenträgervernichtung
DSGVO-konforme Vernichtung von Akten, Ordnern und Datenträgern gemäß Art. 28 DSGVO.
-
Alle Branchen
Die übrigen Branchen, für die wir täglich unterwegs sind – im Überblick.
Ihre Branche ist dabei? Sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie zu unseren Leistungen und finden die passende Lösung für Ihre Abfälle.