Überblick

Zwei Nachweise, die für Sie zählen

Unsere Berechtigung zur fachgerechten Entsorgung ist nicht nur behauptet, sondern durch unabhängige Stellen geprüft und dokumentiert.

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Von der DEKRA zertifiziert nach § 56 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – für das Sammeln, Befördern, Lagern und Behandeln gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle.

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Rahmenvertrag LZK Baden-Württemberg

Entsorgungs-Rahmenvertrag mit der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für alle Zahnarztpraxen im Kammerbereich – seit 1996.

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Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

DEKRA-Zertifizierung

HERTER Service und Recycling GmbH ist ein von der DEKRA Automobil GmbH zertifizierter Entsorgungsspezialbetrieb. Der Betrieb ist gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) berechtigt, die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ zu führen.

Geprüft werden dabei der Betrieb selbst, seine Anlagen und sein Personal – von der Sammlung über die Beförderung und Lagerung bis zur Behandlung der Abfälle.

  • Zertifizierungsstelle: DEKRA Automobil GmbH, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart
  • Zertifikat: Nr. 28032018/2964/555025302 · Vorgangsnummer ZZHT002000100012
  • Standort: Ernst-Abbe-Straße 7, 72770 Reutlingen
  • Tätigkeiten: Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln
  • Anlagen: Lagerhalle, Gefahrstoff- und Kühlcontainer, Shredderanlage sowie Neutralisation, Elektrolyse, Verdampfen und Vermischen
  • Genehmigung: Zum Einsammeln und Befördern für alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg
  • Gültigkeit: bis 29.10.2027 (Folgezertifizierung)
  • Prüfung und Ausstellung: geprüft am 30.04.2026, ausgestellt am 19.08.2026

Für Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg

Entsorgungsrahmenvertrag mit der LZK Baden-Württemberg

Seit 1996 besteht zwischen HERTER und der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ein Entsorgungs-Rahmenvertrag. Er gilt für alle im Kammerbereich ansässigen Zahnarztpraxen und regelt die fachgerechte Entsorgung der dort anfallenden Abfälle.

Der Rahmenvertrag umfasst unter anderem Entwickler- und Fixierbäder, Amalgamabfälle und Amalgamschlämme, amalgamhaltige Filtersiebe sowie Röntgenfilme und Bleifolien. Die Übernahmescheine werden gemäß Nachweisverordnung ausgestellt.

  • Vertragspartner: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart
  • Geltungsbereich: alle Zahnarztpraxen im Kammerbereich Baden-Württemberg
  • Besteht seit: 1996
  • Laufzeit: Einzelvertrag über zwei Jahre, Verlängerung um jeweils ein Jahr
  • Abholung: im Nahbereich auf Bedarf innerhalb von 10 Arbeitstagen, im Fernbereich nach Tourenplan
  • Gebinde: 20-Liter-Kanister, 2-Liter-Weithalsflasche für amalgamhaltige Zähne, 30-Liter-Behälter für Amalgamschlämme und Filtersiebe

Fragen zu Zertifizierung oder Nachweisen?

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu unseren Leistungen und den passenden Nachweisen für Ihre Entsorgung.